E-Rechnung – häufig
Fragen

FAQ
Häufig gestellte Fragen
Muss ich wegen der E-Rechnung das Programm wechseln?
Nicht unbedingt. Wichtig ist, dass Ihr Rechnungsstellungs- oder Buchhaltungsprogramm die elektronische Rechnungsstellung und die Anbindung an das Peppol-Netzwerk unterstützt. Die Finanzverwaltung empfiehlt, sich bei Ihrem Softwareanbieter zu erkundigen, wie dieser die E-Rechnung unterstützen wird.
Ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig – betrifft mich das?
Ja, aber vor allem aus der Perspektive des Empfangs von E-Rechnungen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen auch Unternehmer und Firmen, die keine Mehrwertsteuerzahler sind, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen betrifft ab diesem Datum vor allem inländische Mehrwertsteuerzahler bei ausgewählten B2B- und B2G-Transaktionen.
Was ist Peppol?
Peppol ist ein sicheres europäisches Netzwerk für den elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten. Bei E-Rechnungen funktioniert es ähnlich wie eine digitale Post – es stellt sicher, dass die Rechnung in einem standardisierten Format vom Sender zum richtigen Empfänger gelangt.
Betrifft das jede Rechnung?
Nein. Ab dem 1. Januar 2027 gilt diese Verpflichtung vor allem für inländische Transaktionen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung. Rechnungen, die an normale Verbraucher ausgestellt werden, fallen nicht unter diese Regelung. Grenzüberschreitende Transaktionen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in das System einbezogen werden.
Was passiert, wenn beim Senden etwas schiefgeht?
E-Rechnungen werden über zertifizierte Zustelldienste im Peppol-Netzwerk übermittelt. Das System ist so konzipiert, dass elektronische Dokumente sicher gesendet und empfangen sowie deren Zustellung überprüft werden können.
Wann soll ich mich vorbereiten?
Am besten so bald wie möglich. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Daher ist es ratsam, bereits im Jahr 2026 zu prüfen, ob Ihr Rechnungsstellungs- oder Buchhaltungssystem die elektronische Rechnungsstellung unterstützt und wie Sie einen digitalen Postdienstleister sicherstellen können.
Was wird mich die E-Rechnung kosten?
Der Preis hängt vom Anbieter des Zustelldienstes sowie von Ihrem Rechnungs- oder Buchhaltungssystem ab. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass auf dem Markt auch kostenlose Lösungen verfügbar sind.
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