Was ändert sich?
Bisher reichte eine Rechnung aus im PDF oder auf Papier. Ab dem 1.1.2027 Werden Mehrwertsteuerzahler inländische Rechnungen elektronisch in einem einheitlichen Format über das System der E-Rechnung an Unternehmen senden?. Papier und PDF in E-Mails reichen nicht mehr aus.
Wen betrifft die Änderung?
Betrifft mich das auch?
Ich bin Mehrwertsteuerzahler
Ab dem 1. Januar 2027 Werden Sie E-Rechnungen sowohl bei Rechnungen für Unternehmen ausstellen als auch empfangen?.
Ich bin kein Mehrwertsteuerzahler
Von 1. 1. 2027 Sie müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Sie können diese erst ab 1. 7. 2030.
Sie sind sich nicht sicher? Wir führen Sie durch Schritt für Schritt.
Digitaler Postbote
Damit die E-Rechnung beim Empfänger ankommt und die Daten der Finanzverwaltung gemeldet werden, dient dazu ein zertifizierter Dienst „digitaler Postbote“.
Numiron sendet und empfängt Ihre E-Rechnung sicher für Sie. Sie benötigen keinen weiteren Dienst.
Zeitplan
Was tun jetzt
2026
Freiwillige Phase, Zeit in Ruhe vorzubereiten
2026
Freiwillige Phase, Zeit in Ruhe vorzubereiten
2026
Freiwillige Phase, Zeit in Ruhe vorzubereiten
Sie müssen nichts in letzter Minute erledigen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren und Sie durch die Änderung führen.
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FAQ
E-Rechnung Häufig gestellte Fragen
Muss ich wegen der E-Rechnung das Programm wechseln?
Nicht unbedingt. Wichtig ist, dass Ihr Rechnungsstellungs- oder Buchhaltungsprogramm die elektronische Rechnungsstellung und die Anbindung an das Peppol-Netzwerk unterstützt. Die Finanzverwaltung empfiehlt, sich bei Ihrem Softwareanbieter zu erkundigen, wie dieser die E-Rechnung unterstützen wird.
Ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig – betrifft mich das?
Ja, aber vor allem aus der Perspektive des Empfangs von E-Rechnungen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen auch Unternehmer und Firmen, die keine Mehrwertsteuerzahler sind, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen betrifft ab diesem Datum vor allem inländische Mehrwertsteuerzahler bei ausgewählten B2B- und B2G-Transaktionen.
Was ist Peppol?
Peppol ist ein sicheres europäisches Netzwerk für den elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten. Bei E-Rechnungen funktioniert es ähnlich wie eine digitale Post – es stellt sicher, dass die Rechnung in einem standardisierten Format vom Sender zum richtigen Empfänger gelangt.
Betrifft das jede Rechnung?
Nein. Ab dem 1. Januar 2027 gilt diese Verpflichtung vor allem für inländische Transaktionen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung. Rechnungen, die an normale Verbraucher ausgestellt werden, fallen nicht unter diese Regelung. Grenzüberschreitende Transaktionen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in das System einbezogen werden.
Was passiert, wenn beim Senden etwas schiefgeht?
E-Rechnungen werden über zertifizierte Zustelldienste im Peppol-Netzwerk übermittelt. Das System ist so konzipiert, dass elektronische Dokumente sicher gesendet und empfangen sowie deren Zustellung überprüft werden können.
Wann soll ich mich vorbereiten?
Am besten so bald wie möglich. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Daher ist es ratsam, bereits im Jahr 2026 zu prüfen, ob Ihr Rechnungsstellungs- oder Buchhaltungssystem die elektronische Rechnungsstellung unterstützt und wie Sie einen digitalen Postdienstleister sicherstellen können.
Was wird mich die E-Rechnung kosten?
Der Preis hängt vom Anbieter des Zustelldienstes sowie von Ihrem Rechnungs- oder Buchhaltungssystem ab. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass auf dem Markt auch kostenlose Lösungen verfügbar sind.






